KOntakt

Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Unbeschadet dessen, was in diesem Reglement festgelegt ist, wird in Bezug auf den Stützpunkt von S. Croce (große Basis) und Poiatte (kleine Basis) auf die spezifischen Regeln verwiesen.

Allgemeine Bestimmungen

Art.1 - Zugang zu den Einrichtungen der nautischen Stützpunkte.

  1. Der Zugang zu den nautischen Standorten (Basis von S. Croce und Basis von Poiatte) ist nur den Mitgliedern vorbehalten, die in der Sektion Belluno des LNI eingeschrieben sind.
  2. Zu ihnen haben mit Genehmigung des Vorstandes und für begrenzte Zeit auch Mitglieder anderer Sektionen/Delegationen des Italienischen Seglerverbandes und Mitgliedern von ihm angeschlossenen Clubs Zugang.
  3. Mitglieder und autorisierte Personen dürfen nur die Räumlichkeiten betreten, die zur Lagerung der privaten Ausrüstung und der Umkleideräume dienen. Zu diesem Zweck werden die Schlüssel der vorgenannten Räume entsprechend der gemeinsamen Sicherheit zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder verpflichten sich, in allen Räumen der nautischen Stützpunkte ein Höchstmaß an Anstand, Ordnung und Sauberkeit anzustreben und aufrechtzuerhalten; im Falle einer Verschlechterung der Infrastruktur, die solche Räume ganz oder teilweise unbenutzbar macht, müssen die Mitglieder die Sache unverzüglich dem Basismanager melden, der die Effizienz wiederherstellen wird.
  4. Der Zutritt der Mitglieder zu den ihnen normalerweise verbotenen Räumlichkeiten ist nur in Anwesenheit einer verantwortlichen Person gestattet; es ist den Mitgliedern ausdrücklich untersagt, Geräte, die nicht ausschließlich ihr Eigentum sind, zu entfernen, zu modifizieren, zu verändern oder zu beschädigen.
  5. Mitglieder, die das Gelände zuletzt verlassen, haben dafür zu sorgen, dass alle Zugänge zum Gelände, einschließlich der Zufahrten, verschlossen und gesichert sind; Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, werden dem fahrlässigen Mitglied in Rechnung gestellt.
  6. Der Zutritt von minderjährigen Mitgliedern ist nur in Anwesenheit einer volljährigen Begleitperson / Lehrkraft gestattet.
  7. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen Mitgliedern die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und -geräten zu untersagen, wenn diese nicht den Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen oder anderweitig zu Personen- oder Sachschäden führen können oder andere Gründe höherer Gewalt vorliegen.
  8. Der Vorstand hat das unanfechtbare Recht, den Zugang zu den nautischen Räumlichkeiten für Geräte neuer Mitglieder zu verweigern, wenn: a) die Tatsache vorliegt, dass es nicht möglich ist, allen Mitgliedern die Mindestdienstleistungen zur Verfügung zu stellen; b) diese ein objektives Hindernis für die Durchführung der satzungsgemäßen Aktivitäten darstellen.
  9. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Durchführung der auf den nautischen Standorten organisierten Veranstaltungen in keiner Weise zu behindern.
  10. Hunde müssen an der Leine geführt werden, um andere Besucher nicht zu stören. Die Besitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere den Standort nicht verschmutzen, indem sie die entsprechende Ausrüstung zur Reinigung mitführen.

Art.2 - Geräte im Besitz der Sektion Belluno

  1. Die Sektion Belluno des LNI stellt ihren Mitgliedern Sportgeräte und Hilfsmittel für die sozialen Aktivitäten zur Verfügung und verpflichtet sich, diese in perfekter Effizienz zu erhalten: ihre Benutzung ist immer der Anwesenheit eines Verantwortlichen der Sektion untergeordnet. Mitglieder, die die gemeinschaftliche Ausrüstung benutzen, müssen diese mit größter Sorgfalt behandeln und dürfen sie nicht in einer Weise benutzen, die für sie selbst, für andere Personen oder Dinge gefährliche Situationen schafft.
  2. Die Benutzung der Club eigenen Boote , ob gesellschaftlich oder privat, ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten, die beim italienischen Segelverband (FIV) registriert sind.
  3. Die Benutzung der gemeinsamen Geräte durch minderjährige Mitglieder in Abwesenheit der Eltern ist nur mit schriftlicher Zustimmung eines von ihnen und unter Aufsicht eines Lehrers des Standortes erlaubt.
  4. Mitglieder benutzen die Geräte, ob gemeinschaftlich oder privat, auf eigene Gefahr; die Aufforderung, die im Eigentum der Sektion stehenden Geräte zu benutzen, setzt voraus, dass sie deren Gebrauch einwandfrei beherrschen. Die Benutzung der Boote der Sektion wird durch besondere Regeln geregelt; die Mitglieder, die aus irgendeinem Grund die Ausrüstung beschädigen, müssen sie auf eigene Kosten reparieren oder den Schaden zurückerstatten.
  5. Die Sektion lehnt jede Verantwortung für Schäden an Personen oder Sachen ab, die von Mitgliedern bei der Benutzung der Geräte verursacht werden.
  6. Es ist den Mitgliedern strengstens untersagt, Dritten außerhalb der Sektion die Nutzung von gemeinschaftlicher Ausrüstung zu gewähren.
  7. Die Nutzung der gemeinschaftlichen Ausrüstung ist auf die Öffnungszeit der nautischen Stützpunkte beschränkt, die jährlich vom Vorstand mit einem offiziellen Öffnungs- und Schließtag festgelegt wird. Außerhalb dieses Zeitraums werden die Geräte von besonderem Wert oder die keine ausreichende Sicherheit in Bezug auf die Umgebungsbedingungen gewährleisten, in der Garage untergebracht und von der Übung ausgeschlossen.
  8. Im Falle einer Beschädigung der gemeinschaftlichen Ausrüstung muss das Mitglied, das die Untauglichkeit bemerkt, diese sofort dem Gerätewart melden, damit eine sichere Benutzung gewährleistet ist.
  9. Das Mitglied, das die gemeinsame Ausrüstung benutzt, muss diese nach Beendigung der Benutzung wieder sorgfältig an den Ort und in die Art und Weise zurücklegen, wie sie entnommen wurde.
  10. Es ist keine Form der Reservierung oder Rangordnung bei der Nutzung der gemeinsamen Ausrüstung erlaubt.

Art.3 - Verwendung von privater Ausrüstung.

  1. Die Sektion gibt die Möglichkeit, spezielle Räume und Freiflächen für die Aufbewahrung privater Geräte zu nutzen: Die Gewährung dieses Rechts ist an den Besitz des Titels "Mitglied" und an die Zahlung eines vom Vorstand festgelegten Jahresbeitrags gebunden.
  2. Gemäß Art. 9 der Satzung hat die Beendigung der Mitgliedschaft den Verlust des Anspruchs auf Garagierung zur Folge. Zum Zeitpunkt des Verlustes des vorgenannten Rechtes wird die Sektion per Einschreiben mit Rückantwort die Räumung des illegal gelagerten Materials innerhalb einer vorher festgelegten Frist anordnen. Bei nicht Einhaltung der Räumungsfrist, wird die Ausrüstung in einem Quarantänebereich hinterlegt bzw. zur eventuellen Verwendung desselben für die institutionellen Zwecke der Sektion (festgelegt in einer spezifischen Zusatzregelung) bereitgestellt.
  3. Die Sektion lehnt jede Verantwortung für Schäden, Diebstahl oder Bruch von privaten Geräten ab. Die Mitglieder haben geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch Wettereinflüsse zu vermeiden.
  4. Mitglieder, die den Lagerservice in Anspruch nehmen, müssen auf die Ordnung und den Zustand ihrer Ausrüstung achten, die gemäß den Bestimmungen für jeden Stützpunkt gemäß sein muss. Boote sollten mit einer geeigneten Abdeckung versehen sein und die Räder der Slipwagen aufgepumpt. Die Verwendung von Reifen zum Abstützen der Boote ist verboten.
  5. Die Mitglieder müssen sich jederzeit vergewissern, dass ihre Ausrüstung und ihre Boote in einem einwandfreien technischen Zustand sind, damit eine sichere Navigation ermöglicht wird und dass sie keine gefährlichen Situationen für das Mitglied selbst oder für andere Personen und Sachen entstehen können.
Stützpunkt Nutzungsregeln
STÜTZPUNKT1 S. Croce (gr. Stützpunkt)
  1. Die Bereiche des Stützpunktes von S. Croce (große Basis) werden nach Funktion und Nutzung unterschieden, wie in der thematischen Karte veröffentlicht.
  2. Die beiden Zugangstore zur Basis müssen geschlossen gehalten werden: sie können mit einem Vorhängeschloss mit Schlüssel oder einer Kombination ausgestattet sein (die Kombination wird regelmäßig geändert und den anwesenden Mitgliedern mitgeteilt, sie darf Nicht-Mitgliedern keinesfalls weitergegeben werden). Sie dürfen nur zum Betreten geöffnet und müssen anschließend wieder geschlossen werden.
  3. Die thematische Karte der Basis stellt die verschiedenen Bereiche dar: Durchfahrt und Parken für Fahrzeuge und Anhänger; Parken für Mitglieder und LNI-Boote und eventuelle Gäste; Gebäude und Gemeinschaftsbereiche; Gebäude und reservierte Bereiche.
  4. Die Durchfahrt und das Halten aller Fahrzeuge und Anhänger im gesamten an die Rampe angrenzenden Bereich und in den nicht speziell dafür vorgeshehenen Bereichen ist grundsätzlich verboten.
  5. Das Halten und Parken von Fahrzeugen, Anhängern, Materialien ist auf der geraden Straße zwischen dem Tor und dem internen Parkplatz aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  6. Die Einfahrt von der Pforte ist nur für Fahrzeuge von Mitgliedern erlaubt: temporäre Gäste und Begleiter können den Parkplatz vor der Pforte benutzen.
  7. Die Rampe kann nur zu Fuß, mit Handwagen oder, falls erforderlich, mit einer qualifizierten Person unter Verwendung einer speziellen Winde oder Maschine benutzt werden.
  8. Gebäude mit Gemeinschaftsräumen stehen allen anwesenden Mitgliedern offen, die sie mit Sorgfalt und Anstand benutzen und am Ende des Tages in Ordnung hinterlassen.
  9. Die Gebäude mit Gemeinschaftsflächen sind: Sekretariat, Umkleideräume, weiß-grünes Festzelt, Duschgebäude mit 2 Duschen und Service, Servicegebäude mit 3 Toiletten.
  10. Die Gebäude mit den reservierten Bereichen sind für Mitglieder normalerweise nicht zugänglich, können jedoch für Servicezwecke mit einer qualifizierten Begleitperson betreten werden.
  11. Gebäude mit reservierten Bereichen sind: Sekretariat, neue Umkleideräume, Torgebäude, Duschgebäude mit Maschinenraum und Segelraum, Zentralgebäude mit Werkstatt und Speisekammer, Gemeinschaftsmaterialschuppen.
  12. Der Parkplatz für die Fahrzeuge der Technik und des Sekretariats befindet sich vor dem Sekretariat, der Parkplatz für die Mitglieder und den Anhängern liegt zwischen der Straße und der Bahnlinie, wie auf der thematischen Karte dargestellt.
  13. Stellplätze für Gemeinschaftsboote und Boote der Mitglieder sind auf der thematischen Karte beschrieben und die Karte mit der Zuordnung der Stellplätze ist auch im Sekretariat erhältlich. Die Stellplätze werden nach alleinigem Ermessen des Vorstandes nach Nutzungskriterien (Regattabereich für die Klasse und Freizeitbereich) vergeben und das Recht auf einen Liegeplatz wird von Jahr zu Jahr nach Verdienst erworben, gemäß der auf nationaler Ebene gültigen nautischen Grundordnung der LNI.
  14. Schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsregeln der Basis ziehen Sanktionen gegen die übertretenden Mitglieder nach sich. Sie können von der mündlichen über die schriftliche Verwarnung bis hin zum Ausschluss vom Zugang zur Basis reichen.
STÜTZPUNKT2 Poiatte (kl. Stützpunkt)
  1. Der Stützpunkt in Poiatte (kleiner Stützpunkt) steht nur Mitgliedern offen, die ihn mit Sorgfalt und Anstand benutzen und ihn beim Verlassen aufgeräumt und sauber hinterlassen.
  2. Die Ausstattung der Basis, wie z. B. Schirme, Stühle, Tische, muss immer gereinigt und am Ende des Tages in Ordnung und an ihren Platz gestellt werden.
  3. Es ist für Mitglieder verboten, innerhalb der Bereiche des Stützpunktes von Poiatte zu parken; nur folgende Personen dürfen innerhalb parken: Basisleiter und Windsurflehrer (max. 2 Autos).
  4. Der zentrale Bereich muss zu jeder Zeit freigehalten werden, um die Durchfahrt von Booten/Windsurfern zu ermöglichen. Die Mitglieder müssen ihre Windsurfboards in nicht störenden Bereichen (entlang der Seeseite) aufrüsten; dasselbe gilt für die Windsurfschule, der ein spezieller Bereich gewidmet ist (entlang des Zauns an der Südseite) und für die Boote (entlang des Zauns im zentralen Bereich).
  5. Die Startrampe muss immer freigehalten werden, um die Durchfahrt von Booten / Windsurfern jederzeit zu ermöglichen. Eine Ausnahme gilt für die Windsurfschule, begrenzt auf die Dauer der Unterrichtsstunden, die jedoch immer den Zugang und das Einholen aller anderen Windsurfs und Boote ermöglichen muss.
  6. Die Boote (Beiboote), die an dieser Basis betrieben werden, dürfen nur für die Zeit an der Rampe verkehren, die für den Zugang zum See (Zugang und Einholen) und für einen eventuellen Wechsel der Besatzung erforderlich sind und in kürzest möglicher Zeit, unter voller Beachtung der Sicherheitbestimmungen erfolgen muss.
  7. Es ist nicht gestattet, die Räume und Einrichtungen der Basis für andere Zwecke, als die Aktivitäten der Sektion zu nutzen. Alle Aktivitäten, die über das Vorgesehene hinausgehen, müssen dem Basisleiter zuvor abgestimmt werden.
  8. Schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsregeln der Basis ziehen Sanktionen gegen die übertretenden Mitglieder nach sich. Sie können von der mündlichen über die schriftliche Verwarnung bis hin zum Ausschluss vom Zugang zur Basis reichen.

P.S. Bitte beachten Sie auch die Angaben in den ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN.

Zugang zum See und Navigation
  1. Zugang zur Rampe für die Förderung von Booten haben nur Mitglieder und gelegentlich Familienmitglieder (die im Gästeregister einzutragen sind), unter ihrer persönlichen Verantwortung: Sie sind sich ihres Zustands und dem aktuellen Status der Wetterbedingungen dessen Verlauf bzw. Entwicklung informiert, überprüfen den Zustand des Bootes und der Ausrüstung, ob diese für die geplanten Aktivitäten geeignet sind, und entscheiden, die Aktivität in den Zeiten der Öffnung der Basis durchzuführen. In Anbetracht der sehr bescheidenen Kosten wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, die von den FIV-Regeln vorgesehen ist um für Schäden gegenüber Dritten, während der nautischen Aktivität, abgesichert zu sein. Für weitere Details siehe FIV-Versicherungsschutz 2019.
  2. Der Support-Service für Hilfe und Unterstützung im Wasser ist nicht verpflichtend und hängt von der Verfügbarkeit und einer Beantragung der Teilnehmer ab. Spesen und Auslagen für die Nutzung von Gemeinschaftsmaterialien und für die Betreuung am Wasser sind vom Antragsteller zu erstatten.
  3. Der See unterliegt den Vorschriften und Verordnungen der Gemeinde: diesbezüglich laden wir Sie ein, die Verordnung der Gemeinde Alpago Nr. 59 von 2015 über die Disziplin des Kitesurfens und Windsurfens auf dem See von S. Croce zu lesen. Es wird davon ausgegangen, dass derjenige, der sich in diesen Gewässern bewegt, die geltenden Regeln und Vorschriften kennt und akzeptiert und dementsprechend handelt, ohne die Gemeinschaft in Handlungen zu verwickeln, die jedoch auf persönlicher Initiative und Entscheidung beruhen.
  4. Gelegentliche Gäste, die vom Vorstand autorisiert sind, oder Sportler, die an einer laufenden Regatta teilnehmen, können die Rampe zum Einholen und Starten und die umliegenden Bereiche unter ihrer persönlichen Verantwortung betreten: in Kenntnis ihres Zustands und der sich entwickelnden Wetter- und Umweltbedingungen und nach Überprüfung des Zustands des Bootes und der Ausrüstung, die für die Aktivitäten angemessen sein müssen.
  5. Personen, die Zugang zum See haben, sind verpflichtet eine homologierte Schwimmweste zu tragen bzw. wenn sie davon befreit sind, homologierte Schwimmbehelfe (z.B. Rettungsringe usw.).
Nutzungsregeln für gemeinschaftliche Geräte
  1. Gemeinschaftliche Materialien sind nicht frei nutzbar, sie müssen gebucht und die Aktivität registriert werden. Sie werden von einer qualifizierten Person ausgehändigt und sind nach der Nutzung unbeschädigt zurückzugeben (es sei denn, das Objekt wird erstattet oder gleichwertig ausgetauscht oder repariert). Jede Beschädigung muss der Rezeption gemeldet werden, da das benutzenden Mitglied für Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum des Vereines, verantwortlich gemacht wird.
  2. Die Gemeinschaftsboote können nur zu vorher vereinbarten Zeiten, nach Erfüllung der Benutzungsmodalitäten, übergeben werden.
  3. Das Mitglied, das die Nutzung der Gemeinschaftsboote beantragt, unterschreibt das Reglement und die Verantwortungs- und Freistellungserklärung.
  4. Die Reservierung des Bootes muss im Voraus erfolgen, damit der Verantwortliche die Verfügbarkeit gewährleisten kann.
  5. Die Einhaltung der Zeitvorgaben ist unabdingbar: Die Nichteinhaltung der mit der verantwortlichen Person vereinbarten Zeiten kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen.
  6. Das gründende und charakteristische soziale Element des Vereins war schon immer die Solidarität. Alle Mitglieder sind deshalb aufgerufen, dem Eigentümer Probleme und notwendige Verbesserungen zu melden. In nächster Zeit wird dieser Prozess verbessert, mit der möglichen Unterstützung von freiwilligen Mitgliedern bzw. der notwendigen Investitionen zur Kostendeckung.
  7. Jedes Verhalten des benutzenden Mitglieds, das von den Regeln abweicht oder Verhaltensweisen, die dem gesunden Menschenverstand oder der unzureichenden Sicherheit widersprechen, haben disziplinarische Sanktionen zur Folge: von einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung über die Suspendierung vom Recht, die Mittel zu benutzen, bis hin zur Suspendierung des Mitglieds.
Formular Ansuchen Bootsplatz für Mitglieder
Bestimmungen FIV 2019
* N.B. Tutte le attività sono anche soggette al Regolamento GENERALE e al Regolamento BASI
Segeln Segeln

Segeln

Die Segelschule wird von qualifizierten Ausbildern der Lega Navale Italiana (LNI) und des italienischen Segelverbandes (FIV), geleitet.
Windsurf Windsurf

Windsurf

Das Angebot von Windsurfing-Kursen wird von einem qualifizierten FIV-Ausbilder geleitet und findet in der Regel auf Surfbrettern des Typs BIC Sport statt.
Kitesurf Kitesurf

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Das Angebot von Kitesurfing-Kursen wird von einem qualifizierten FIV-Ausbilder geleitet.
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Eine neue, einfache Art zu surfen und dabei Spaß zu haben, bei allen Bedingungen, von leichtem bis zu starkem Wind...
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Das von der FIC - Federazione Italiana Canottaggio zur Verfügung gestellte Ruderboot Coastal Rowing C4X+ steht zur Förderung des Rudersports auf unserem See bereit.