Unbeschadet dessen, was in diesem Reglement festgelegt ist, wird in Bezug auf den Stützpunkt von S. Croce (große Basis) und Poiatte (kleine Basis) auf die spezifischen Regeln verwiesen.
Allgemeine Bestimmungen
Art.1 - Zugang zu den Einrichtungen der nautischen Stützpunkte.
- Der Zugang zu den nautischen Standorten (Basis von S. Croce und Basis von Poiatte) ist nur den Mitgliedern vorbehalten, die in der Sektion Belluno des LNI eingeschrieben sind.
- Zu ihnen haben mit Genehmigung des Vorstandes und für begrenzte Zeit auch Mitglieder anderer Sektionen/Delegationen des Italienischen Seglerverbandes und Mitgliedern von ihm angeschlossenen Clubs Zugang.
- Mitglieder und autorisierte Personen dürfen nur die Räumlichkeiten betreten, die zur Lagerung der privaten Ausrüstung und der Umkleideräume dienen. Zu diesem Zweck werden die Schlüssel der vorgenannten Räume entsprechend der gemeinsamen Sicherheit zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder verpflichten sich, in allen Räumen der nautischen Stützpunkte ein Höchstmaß an Anstand, Ordnung und Sauberkeit anzustreben und aufrechtzuerhalten; im Falle einer Verschlechterung der Infrastruktur, die solche Räume ganz oder teilweise unbenutzbar macht, müssen die Mitglieder die Sache unverzüglich dem Basismanager melden, der die Effizienz wiederherstellen wird.
- Der Zutritt der Mitglieder zu den ihnen normalerweise verbotenen Räumlichkeiten ist nur in Anwesenheit einer verantwortlichen Person gestattet; es ist den Mitgliedern ausdrücklich untersagt, Geräte, die nicht ausschließlich ihr Eigentum sind, zu entfernen, zu modifizieren, zu verändern oder zu beschädigen.
- Mitglieder, die das Gelände zuletzt verlassen, haben dafür zu sorgen, dass alle Zugänge zum Gelände, einschließlich der Zufahrten, verschlossen und gesichert sind; Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, werden dem fahrlässigen Mitglied in Rechnung gestellt.
- Der Zutritt von minderjährigen Mitgliedern ist nur in Anwesenheit einer volljährigen Begleitperson / Lehrkraft gestattet.
- Der Vorstand hat das Recht, jederzeit ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen Mitgliedern die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und -geräten zu untersagen, wenn diese nicht den Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen oder anderweitig zu Personen- oder Sachschäden führen können oder andere Gründe höherer Gewalt vorliegen.
- Der Vorstand hat das unanfechtbare Recht, den Zugang zu den nautischen Räumlichkeiten für Geräte neuer Mitglieder zu verweigern, wenn: a) die Tatsache vorliegt, dass es nicht möglich ist, allen Mitgliedern die Mindestdienstleistungen zur Verfügung zu stellen; b) diese ein objektives Hindernis für die Durchführung der satzungsgemäßen Aktivitäten darstellen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Durchführung der auf den nautischen Standorten organisierten Veranstaltungen in keiner Weise zu behindern.
- Hunde müssen an der Leine geführt werden, um andere Besucher nicht zu stören. Die Besitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere den Standort nicht verschmutzen, indem sie die entsprechende Ausrüstung zur Reinigung mitführen.
Art.2 - Geräte im Besitz der Sektion Belluno
- Die Sektion Belluno des LNI stellt ihren Mitgliedern Sportgeräte und Hilfsmittel für die sozialen Aktivitäten zur Verfügung und verpflichtet sich, diese in perfekter Effizienz zu erhalten: ihre Benutzung ist immer der Anwesenheit eines Verantwortlichen der Sektion untergeordnet. Mitglieder, die die gemeinschaftliche Ausrüstung benutzen, müssen diese mit größter Sorgfalt behandeln und dürfen sie nicht in einer Weise benutzen, die für sie selbst, für andere Personen oder Dinge gefährliche Situationen schafft.
- Die Benutzung der Club eigenen Boote , ob gesellschaftlich oder privat, ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten, die beim italienischen Segelverband (FIV) registriert sind.
- Die Benutzung der gemeinsamen Geräte durch minderjährige Mitglieder in Abwesenheit der Eltern ist nur mit schriftlicher Zustimmung eines von ihnen und unter Aufsicht eines Lehrers des Standortes erlaubt.
- Mitglieder benutzen die Geräte, ob gemeinschaftlich oder privat, auf eigene Gefahr; die Aufforderung, die im Eigentum der Sektion stehenden Geräte zu benutzen, setzt voraus, dass sie deren Gebrauch einwandfrei beherrschen. Die Benutzung der Boote der Sektion wird durch besondere Regeln geregelt; die Mitglieder, die aus irgendeinem Grund die Ausrüstung beschädigen, müssen sie auf eigene Kosten reparieren oder den Schaden zurückerstatten.
- Die Sektion lehnt jede Verantwortung für Schäden an Personen oder Sachen ab, die von Mitgliedern bei der Benutzung der Geräte verursacht werden.
- Es ist den Mitgliedern strengstens untersagt, Dritten außerhalb der Sektion die Nutzung von gemeinschaftlicher Ausrüstung zu gewähren.
- Die Nutzung der gemeinschaftlichen Ausrüstung ist auf die Öffnungszeit der nautischen Stützpunkte beschränkt, die jährlich vom Vorstand mit einem offiziellen Öffnungs- und Schließtag festgelegt wird. Außerhalb dieses Zeitraums werden die Geräte von besonderem Wert oder die keine ausreichende Sicherheit in Bezug auf die Umgebungsbedingungen gewährleisten, in der Garage untergebracht und von der Übung ausgeschlossen.
- Im Falle einer Beschädigung der gemeinschaftlichen Ausrüstung muss das Mitglied, das die Untauglichkeit bemerkt, diese sofort dem Gerätewart melden, damit eine sichere Benutzung gewährleistet ist.
- Das Mitglied, das die gemeinsame Ausrüstung benutzt, muss diese nach Beendigung der Benutzung wieder sorgfältig an den Ort und in die Art und Weise zurücklegen, wie sie entnommen wurde.
- Es ist keine Form der Reservierung oder Rangordnung bei der Nutzung der gemeinsamen Ausrüstung erlaubt.
Art.3 - Verwendung von privater Ausrüstung.
- Die Sektion gibt die Möglichkeit, spezielle Räume und Freiflächen für die Aufbewahrung privater Geräte zu nutzen: Die Gewährung dieses Rechts ist an den Besitz des Titels "Mitglied" und an die Zahlung eines vom Vorstand festgelegten Jahresbeitrags gebunden.
- Gemäß Art. 9 der Satzung hat die Beendigung der Mitgliedschaft den Verlust des Anspruchs auf Garagierung zur Folge. Zum Zeitpunkt des Verlustes des vorgenannten Rechtes wird die Sektion per Einschreiben mit Rückantwort die Räumung des illegal gelagerten Materials innerhalb einer vorher festgelegten Frist anordnen. Bei nicht Einhaltung der Räumungsfrist, wird die Ausrüstung in einem Quarantänebereich hinterlegt bzw. zur eventuellen Verwendung desselben für die institutionellen Zwecke der Sektion (festgelegt in einer spezifischen Zusatzregelung) bereitgestellt.
- Die Sektion lehnt jede Verantwortung für Schäden, Diebstahl oder Bruch von privaten Geräten ab. Die Mitglieder haben geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch Wettereinflüsse zu vermeiden.
- Mitglieder, die den Lagerservice in Anspruch nehmen, müssen auf die Ordnung und den Zustand ihrer Ausrüstung achten, die gemäß den Bestimmungen für jeden Stützpunkt gemäß sein muss. Boote sollten mit einer geeigneten Abdeckung versehen sein und die Räder der Slipwagen aufgepumpt. Die Verwendung von Reifen zum Abstützen der Boote ist verboten.
- Die Mitglieder müssen sich jederzeit vergewissern, dass ihre Ausrüstung und ihre Boote in einem einwandfreien technischen Zustand sind, damit eine sichere Navigation ermöglicht wird und dass sie keine gefährlichen Situationen für das Mitglied selbst oder für andere Personen und Sachen entstehen können.